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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 7 AS 1671/22 B ER, L 7 AS 1672/22 B   

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https://dejure.org/2023,16199
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 7 AS 1671/22 B ER, L 7 AS 1672/22 B (https://dejure.org/2023,16199)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2023 - L 7 AS 1671/22 B ER, L 7 AS 1672/22 B (https://dejure.org/2023,16199)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - L 7 AS 1671/22 B ER, L 7 AS 1672/22 B (https://dejure.org/2023,16199)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 7 AS 1671/22
    Maßgeblicher Leistungsantrag des Antragstellers iSv § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB II für diesen Zeitraum ist in Anbetracht der Zäsurwirkung von Neuanträgen (vgl. hierzu BSG Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R, Bayerisches LSG Beschluss vom 19.01.2016 - L 7 AS 894/15 ER) sein Leistungsbegehren vom 21.10.2022 für den Zeitraum ab dem 01.11.2022.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2014 - L 19 AS 1680/14

    Beschwerde des Leistungsträgers gegen seine einstweilige Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 7 AS 1671/22
    Da es sich bei der Übernahme von Beiträgen zur gesetzlichen Pflichtversicherung um eine Annexleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt (vgl. hierzu im einzelnen BSG Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 67/09 R, Rn. 22), die der Leistungsträger im Fall der Umsetzung eines stattgebenden sozialgerichtlichen Eilbeschlusses unabhängig von einer späteren Bestätigung der Leistungspflicht zu übernehmen hat (Senatsbeschluss vom 20.09.2021 - L 7 AS 1061/21 B ER; LSG NRW Beschluss vom 24.09.2014 - L 19 AS 1680/14 B ER), ist die entsprechende Verpflichtung nämlich ohne ihre explizite Benennung im Tenor des Beschlusses des Sozialgerichts vom 25.07.2022 enthalten.
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 67/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 7 AS 1671/22
    Da es sich bei der Übernahme von Beiträgen zur gesetzlichen Pflichtversicherung um eine Annexleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts handelt (vgl. hierzu im einzelnen BSG Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 67/09 R, Rn. 22), die der Leistungsträger im Fall der Umsetzung eines stattgebenden sozialgerichtlichen Eilbeschlusses unabhängig von einer späteren Bestätigung der Leistungspflicht zu übernehmen hat (Senatsbeschluss vom 20.09.2021 - L 7 AS 1061/21 B ER; LSG NRW Beschluss vom 24.09.2014 - L 19 AS 1680/14 B ER), ist die entsprechende Verpflichtung nämlich ohne ihre explizite Benennung im Tenor des Beschlusses des Sozialgerichts vom 25.07.2022 enthalten.
  • LSG Bayern, 19.01.2016 - L 7 AS 894/15

    Eilverfahren bei existenzsichernden Leistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2023 - L 7 AS 1671/22
    Maßgeblicher Leistungsantrag des Antragstellers iSv § 37 Abs. 1 Satz 1 SGB II für diesen Zeitraum ist in Anbetracht der Zäsurwirkung von Neuanträgen (vgl. hierzu BSG Urteil vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R, Bayerisches LSG Beschluss vom 19.01.2016 - L 7 AS 894/15 ER) sein Leistungsbegehren vom 21.10.2022 für den Zeitraum ab dem 01.11.2022.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - L 7 AS 80/23
    Ist ein Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz (wie hier in Anbetracht der Vorschrift des § 177 SGG) unanfechtbar, erwächst er wie ein Urteil in Rechtskraft (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 31.01.2023 - L 7 AS 1671/22 B ER - Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 13. Auflage 2020, § 86b Rn. 44).
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